A3: Neue Leitlinien für Jugendpastoral im Erzbistum München und Freising
| Status: | Modifiziert |
|---|---|
| Antragshistorie: | Version 1(02.10.2025) |
| Status: | Modifiziert |
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| Antragshistorie: | Version 1(02.10.2025) Version 2 |
Die BDKJ Diözesanversammlung stimmt den neuen Leitlinien im Erzbistum München
und Freising zu und beschließt deren Verbindlichkeit für die Arbeit des BDKJ
München und Freising.
• die Inhalte der Leitlinien aktiv in die eigene strategische Arbeit
einzubeziehen und sie als Grundlage für
jugendverbandliches Handeln zu nutzen,
• auf die Umsetzung und Anwendung der Leitlinien in Jugend- und Kreisverbänden
hinzuwirken,
• die Leitlinien gegenüber der Bistumsleitung, der Öffentlichkeit und
Kooperationspartner:innen als verbindliche
Grundlage des eigenen Handelns zu vertreten.
• die Leitlinien gegenüber der Bistumsleitung, der Öffentlichkeit und Kooperationspartner:innen als verbindliche
Grundlage des eigenen Handelns zu vertreten.
Der BDKJ-Diözesanvorstand wird darüber hinaus beauftragt,
die in den Leitlinien behandelten Themen mit besonderem Nachdruck weiter zu verfolgen und insbesondere jene bisher als „Empfehlungen“ formulierten Punkte verbindlich zu verankern, die die strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen der Jugendarbeit betreffen.
Dazu zählen insbesondere Fragen der finanziellen Verantwortung (z.B. Pfarrbeitrag und Übernahme von Fortbildungskosten).
Diese Themen sollen durch den Diözesanvorstand in die zuständigen Gremien, insbesondere die Kirchliche Stiftungsaufsichtsbehörde, eingebracht werden,
mit dem Ziel, dass entsprechende Vorgaben an Kirchenverwaltungen ergehen können.
Ziel ist es, zu verhindern, dass finanzielle Belastungen auf Jugendliche und Jugendgruppen vor Ort zurückfallen,
und die finanzielle und organisatorische Planbarkeit der Jugendverbände langfristig zu sichern.
• sich mit den neuen Leitlinien zur Jugendpastoral auseinanderzusetzen,
• mit Unterstützung des Diözesanvorstands auf die Zustimmung ihres jeweiligen
Verbandes zu den Leitlinien
hinzuwirken