Änderungen von A3 zu A3
| Ursprüngliche Version: | A3 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 19.10.2025, 09:14 |
| Neue Version: | A3 (Version 3) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 19.10.2025, 09:19 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 12 bis 13 einfügen:
Kooperationspartner:innen als verbindliche
Grundlage des eigenen Handelns zu vertreten.
Der BDKJ-Diözesanvorstand wird darüber hinaus beauftragt,
die in den Leitlinien behandelten Themen mit besonderem Nachdruck weiter zu verfolgen und insbesondere jene bisher als „Empfehlungen“ formulierten Punkte verbindlich zu verankern, die die strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen der Jugendarbeit betreffen.
Dazu zählen insbesondere Fragen der finanziellen Verantwortung (z.B. Pfarrbeitrag und Übernahme von Fortbildungskosten).
Diese Themen sollen durch den Diözesanvorstand in die zuständigen Gremien, insbesondere die Kirchliche Stiftungsaufsichtsbehörde, eingebracht werden,
mit dem Ziel, dass entsprechende Vorgaben an Kirchenverwaltungen ergehen können.
Ziel ist es, zu verhindern, dass finanzielle Belastungen auf Jugendliche und Jugendgruppen vor Ort zurückfallen,
und die finanzielle und organisatorische Planbarkeit der Jugendverbände langfristig zu sichern.
