| Antrag: | Änderungen der Schutzvereinbarungen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Diözesanvorstand und Region München |
| Status: | Angenommen |
| Eingereicht: | 06.03.2026, 22:05 |
Ä1 zu A1: Änderungen der Schutzvereinbarungen
Antragstext
In Zeile 4 einfügen:
„In der Schutzvereinbarung reden wir von Leitungspersonen. Damit sind mindestens gemeint:
Nach Zeile 5 einfügen:
- die Mitglieder des BDKJ-Diözesanausschusses,
Von Zeile 7 bis 37:
- Jugendseelsorger*innen
- hauptberufliche und hauptamtliche Mitarbeitende in der Jugendpastoral
- für die konkrete Aktion verantwortliche Personen
alle Personen,
- die bei der konkreten Aktion leitende Aufgaben übernehmen und in ihrer Tätigkeit Verantwortung für Teilnehmende haben“
- “
Der Absatz „1. Begleitung“ wird geändert:
„Wir übernachten grundsätzlich geschlechtergetrennt. Verheiratete oder in einer häuslichen Gemeinschaft lebende Paare können
gemeinsam untergebracht werden.
Wir erkennen im BDKJ München und Freising Geschlechtervielfalt an. Dafür wollen wir auch für alle passende Übernachtungsmöglichkeiten
anbieten. Falls im Dialog mit den Beteiligten keine umsetzbare Lösung gefunden werden kann, übernachten
wir im Zweifel geschlechtergetrennt in nicht-weiblich und nicht-männlich.
Leitungspersonen und Teilnehmende sollen immer getrennt schlafen, dies gilt besonders für hauptamtliche Leitungspersonen.
Immer wenn es möglich ist, sollen Ü18 und U18 Personen getrennt übernachten. Sind die Regeln aufgrund der
räumlichen oder persönlichen Gegebenheiten nicht umsetzbar oder sinnvoll, so muss dies im Vorhinein mit allen betroffenen
Teilnehmenden und Leitungspersonen abgesprochen werden.“
- Eine Definition von Leitungspersonen und Teilnehmenden für konkrete Veranstaltungen/Fahrten wird in der jeweiligen
Einladung/Ausschreibung für alle transparent definiert.
Sobald das Schutzkonzept auf Kreis- oder Jugendverbandsebene angewandt wird, sind die Leitungspersonen äquivalent zur jeweiligen Ebene zu sehen. Das impliziert dementsprechend in diesem Falle die Vorsitzenden und Leitungsstrukturen des Kreis- oder Jugendverbandes.Der Absatz „1. Begleitung“ wird geändert:
„Wir übernachten grundsätzlich geschlechtergetrennt.
Wir erkennen im BDKJ München und Freising Geschlechtervielfalt an. Dafür wollen wir auch für alle passende Übernachtungsmöglichkeiten
anbieten. Falls im Dialog mit den Beteiligten keine umsetzbare Lösung gefunden werden kann, übernachten
wir im Zweifel geschlechtergetrennt in nicht-weiblich und nicht-männlich.
Leitungspersonen und Teilnehmende sollen immer getrennt schlafen, dies gilt besonders für hauptamtliche Leitungspersonen.
Immer wenn es möglich ist, sollen Ü18 und U18 Personen getrennt übernachten. Sind die Regeln aufgrund der
räumlichen oder persönlichen Gegebenheiten nicht umsetzbar oder sinnvoll, so muss dies im Vorhinein mit allen betroffenen
Teilnehmenden und Leitungspersonen abgesprochen werden. Volljährige Paare oder in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen können auf ihren Wunsch gemeinsam untergebracht werden, wenn es die Räumlichkeiten ermöglichen.“Der Absatz „2. Duschsituationen“ wird geändert:
„Leitungspersonen duschen nicht gemeinsam mit Teilnehmenden. Es gibt keine Begründung, dass die Körperpflege zur gleichen
Zeit ohne räumliche Trennung erfolgen muss. Dies kann durch Einzelkabinen oder räumliche bzw. zeitliche Absprachen umgesetzt
werden. Sofern es räumlich möglich ist, sollen Duschen nicht von außen einsehbar sein und Einzelkabinen vorhanden sein.
Bei Sammelduschen wird immer geschlechtergetrennt geduscht und immer, wenn es möglich ist, sollen Ü18 und U18 getrennt
duschen. Wenn möglich werden Bäder und Toiletten den Geschlechtern ”Männlich”/”Weiblich”/”Für Alle” zugeordnet.“
Der Absatz „2. Duschsituationen“ wird geändert:
„Leitungspersonen duschen nicht gemeinsam mit Teilnehmenden. Es gibt keine Begründung, dass die Körperpflege zur gleichen
Zeit ohne räumliche Trennung erfolgen muss. Dies kann durch Einzelkabinen oder räumliche bzw. zeitliche Absprachen umgesetzt
werden. Sofern es räumlich möglich ist, sollen Duschen nicht von außen einsehbar sein und Einzelkabinen vorhanden sein.
Bei Sammelduschen wird immer geschlechtergetrennt geduscht und immer, wenn es möglich ist, sollen Ü18 und U18 getrennt
duschen. Wenn möglich werden Bäder und Toiletten den Geschlechtern ”Männlich”/”Weiblich”/”Für Alle” zugeordnet.“

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