A1: Änderungen der Schutzvereinbarungen
| Antragsteller*in: | BDKJ in der Region München e.V. |
|---|---|
| Status: | Modifiziert übernommen |
| Antragshistorie: | Version 1(20.02.2026) |
| Antragsteller*in: | BDKJ in der Region München e.V. |
|---|---|
| Status: | Modifiziert übernommen |
| Antragshistorie: | Version 1(20.02.2026) Version 2 |
Die Schutzvereinbarungen des BDKJ München und Freising werden wie folgt
geändert. Im Vorwort wird die Definition von Leitungspersonen geändert:
Die Schutzvereinbarungen des BDKJ München und Freising werden bei der nächsten Überarbeitung des Schutzkonzeptes wie folgtfolgt verändert. Im Vorwort wird die Definition von Leitungspersonen geändert:
geändert
„In der Schutzvereinbarung reden wir von Leitungspersonen. Damit sind gemeint:
„In der Schutzvereinbarung reden wir von Leitungspersonen. Damit sind mindestens gemeint:
Der Absatz „1. Begleitung“ wird geändert:
Der Absatz „1. Begleitung“ wird geändert:
„Wir übernachten grundsätzlich geschlechtergetrennt. Verheiratete oder in einer
häuslichen Gemeinschaft lebende Paare können
gemeinsam untergebracht werden.
Wir erkennen im BDKJ München und Freising Geschlechtervielfalt an. Dafür wollen
wir auch für alle passende Übernachtungsmöglichkeiten
anbieten. Falls im Dialog mit den Beteiligten keine umsetzbare Lösung gefunden
werden kann, übernachten
wir im Zweifel geschlechtergetrennt in nicht-weiblich und nicht-männlich.
Leitungspersonen und Teilnehmende sollen immer getrennt schlafen, dies gilt
besonders für hauptamtliche Leitungspersonen.
Immer wenn es möglich ist, sollen Ü18 und U18 Personen getrennt übernachten.
Sind die Regeln aufgrund der
räumlichen oder persönlichen Gegebenheiten nicht umsetzbar oder sinnvoll, so
muss dies im Vorhinein mit allen betroffenen
Teilnehmenden und Leitungspersonen abgesprochen werden.“
„Wir übernachten grundsätzlich geschlechtergetrennt. Verheiratete oder in einer häuslichen Gemeinschaft lebende Paare können
gemeinsam untergebracht werden.
Wir erkennen im BDKJ München und Freising Geschlechtervielfalt an. Dafür wollen wir auch für alle passende Übernachtungsmöglichkeiten
anbieten. Falls im Dialog mit den Beteiligten keine umsetzbare Lösung gefunden werden kann, übernachten
wir im Zweifel geschlechtergetrennt in nicht-weiblich und nicht-männlich.
Leitungspersonen und Teilnehmende sollen immer getrennt schlafen, dies gilt besonders für hauptamtliche Leitungspersonen.
Immer wenn es möglich ist, sollen Ü18 und U18 Personen getrennt übernachten. Sind die Regeln aufgrund der
räumlichen oder persönlichen Gegebenheiten nicht umsetzbar oder sinnvoll, so muss dies im Vorhinein mit allen betroffenen
Teilnehmenden und Leitungspersonen abgesprochen werden.“
Der Absatz „1. Begleitung“ wird geändert:
„Wir übernachten grundsätzlich geschlechtergetrennt.
Wir erkennen im BDKJ München und Freising Geschlechtervielfalt an. Dafür wollen wir auch für alle passende Übernachtungsmöglichkeiten
anbieten. Falls im Dialog mit den Beteiligten keine umsetzbare Lösung gefunden werden kann, übernachten
wir im Zweifel geschlechtergetrennt in nicht-weiblich und nicht-männlich.
Leitungspersonen und Teilnehmende sollen immer getrennt schlafen, dies gilt besonders für hauptamtliche Leitungspersonen.
Immer wenn es möglich ist, sollen Ü18 und U18 Personen getrennt übernachten. Sind die Regeln aufgrund der
räumlichen oder persönlichen Gegebenheiten nicht umsetzbar oder sinnvoll, so muss dies im Vorhinein mit allen betroffenen
Teilnehmenden und Leitungspersonen abgesprochen werden. Volljährige Paare oder in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen können auf ihren Wunsch gemeinsam untergebracht werden, wenn es die Räumlichkeiten ermöglichen.“
Der Absatz „2. Duschsituationen“ wird geändert:
„Leitungspersonen duschen nicht gemeinsam mit Teilnehmenden. Es gibt keine Begründung, dass die Körperpflege zur gleichen
Zeit ohne räumliche Trennung erfolgen muss. Dies kann durch Einzelkabinen oder räumliche bzw. zeitliche Absprachen umgesetzt
werden. Sofern es räumlich möglich ist, sollen Duschen nicht von außen einsehbar sein und Einzelkabinen vorhanden sein.
Bei Sammelduschen wird immer geschlechtergetrennt geduscht und immer, wenn es möglich ist, sollen Ü18 und U18 getrennt
duschen. Wenn möglich werden Bäder und Toiletten den Geschlechtern ”Männlich”/”Weiblich”/”Für Alle” zugeordnet.“
Der Absatz „2. Duschsituationen“ wird geändert:
Der Absatz „2. Duschsituationen“ wird geändert:
„Leitungspersonen duschen nicht gemeinsam mit Teilnehmenden. Es gibt keine
Begründung, dass die Körperpflege zur gleichen
Zeit ohne räumliche Trennung erfolgen muss. Dies kann durch Einzelkabinen oder
räumliche bzw. zeitliche Absprachen umgesetzt
werden. Sofern es räumlich möglich ist, sollen Duschen nicht von außen einsehbar
sein und Einzelkabinen vorhanden sein.
Bei Sammelduschen wird immer geschlechtergetrennt geduscht und immer, wenn es
möglich ist, sollen Ü18 und U18 getrennt
duschen. Wenn möglich werden Bäder und Toiletten den Geschlechtern
”Männlich”/”Weiblich”/”Für Alle” zugeordnet.“
„Leitungspersonen duschen nicht gemeinsam mit Teilnehmenden. Es gibt keine Begründung, dass die Körperpflege zur gleichen
Zeit ohne räumliche Trennung erfolgen muss. Dies kann durch Einzelkabinen oder räumliche bzw. zeitliche Absprachen umgesetzt
werden. Sofern es räumlich möglich ist, sollen Duschen nicht von außen einsehbar sein und Einzelkabinen vorhanden sein.
Bei Sammelduschen wird immer geschlechtergetrennt geduscht und immer, wenn es möglich ist, sollen Ü18 und U18 getrennt
duschen. Wenn möglich werden Bäder und Toiletten den Geschlechtern ”Männlich”/”Weiblich”/”Für Alle” zugeordnet.“
„Leitungspersonen duschen nicht gemeinsam mit Teilnehmenden. Es gibt keine Begründung, dass die Körperpflege zur gleichen
Zeit ohne räumliche Trennung erfolgen muss. Dies kann durch Einzelkabinen oder räumliche bzw. zeitliche Absprachen umgesetzt
werden. Sofern es räumlich möglich ist, sollen Duschen nicht von außen einsehbar sein und Einzelkabinen vorhanden sein.
Bei Sammelduschen wird immer geschlechtergetrennt geduscht und immer, wenn es möglich ist, sollen Ü18 und U18 getrennt
duschen. Wenn möglich werden Bäder und Toiletten den Geschlechtern ”Männlich”/”Weiblich”/”Für Alle” zugeordnet.“
Im Geltungsbereich wird folgender Absatz ergänzt:
Für Großveranstaltungen, gerade wenn diese regelmäßig stattfinden, sollte ein gesondertes Schutzkonzept bzw. eine Erweiterung von diesem erarbeitet werden. Dieses wird durch die zuständige Projektleitung in Absprache mit dem Diözesanvorstand eingesetzt und verantwortet.