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A1: 72-Stunden-Aktion 2027
Antragstext
Der BDKJ München und Freising nimmt mit seinen Kreis- und Jugendverbänden an der
bundesweiten 72-Stunden-Aktion des BDKJ Deutschland teil, die vom 10.-13. Juni
2027 stattfinden wird.
Eine Kooperation bei der 72-Stunden-Aktion von BDKJ und Erzbischöflichen
Jugendamt wird angestrebt.
Für die Planung der Aktion in der Erzdiözese München und Freising wird eine
diözesane Steuerungsgruppe eingesetzt.
Die diözesane Steuerungsgruppe wird als Arbeitskreis eingerichtet. Dieser
arbeitet unter der Leitung der zuständigen Diözesanvorsitzenden. Der
Arbeitskreis wird befristet bis zum Abschluss der Projektdurchführung (inkl.
Reflexion und Dokumentation) eingerichtet.
Die diözesane Steuerungsgruppe setzt sich aus den folgenden Mitgliedern
zusammen:
- Vier ehrenamtliche Personen aus den Kreis- und Jugendverbänden, die von der
Diözesanversammlung gewählt werden
- Ein:e hauptamtliche:r oder hauptberufliche:r Mitarbeiter:in des EJA
- Der:die Öffentlichkeitsreferent:in des BDKJ München und Freising
- Sorgen für die Findung einer diözesanen Schirmherrschaft
- Filtern Informationen von/zu Ko-Kreisen bzw. Aktionsgruppen bzw.
Bundesvernetzungsgruppe bzw.
BDKJ-Bundesstelle
- Kümmern sich um die Versicherungen für Ko-Kreise und Aktionsgruppen
- Bereiten Vernetzungs- und Informationsveranstaltungen für die Ko-Kreise vor
und führen diese durch
- Prüfen welche Materialien für die Aktion bei ihnen erstellt werden können,
vernetzen sich diesbezüglich mit der Bundesvernetzungsgruppe und teilen ggf.
ihre Materialien
- Es wird die Einrichtung einer Austauschplattform für die Ko-Kreise geprüft und
ggf. umgesetzt
- Die Gruppe hat die Aufgabe, die Aktion so weit möglich so vorzubereiten und zu
strukturieren, dass ihre Durchführung künftig im Vierjahresrhythmus
gewährleistet ist
Darüber hinaus entscheidet die diözesane Steuerungsgruppe über einen gemeinsamen
Auf- und Abtakt der Aktion und führt diesen ggf. dementsprechend durch.
Durch die Kreisverbände bzw. deren Untergliederungen werden Ko-Kreise gebildet.
Wenn in einem Kreis kein BDKJ Kreisvorstand existiert, so unterstützt die
Jugendstelle / die Base nach ihrer Möglichkeit beim Einrichten eines Ko-Kreises.
Die Ko-Kreise sind nicht an die Kreisverbände und Dekanatsgrenzen gebunden. Es
können sich überregionale Ko-Kreise bilden. Die Ko-Kreise werden durch die
Jugendstellen Mitarbeiter*innen in ihrer Arbeit unterstützt.
- informieren und betreuen von regionalen (Medien-)Partner:innen
- nutzen der Aktion für jugendpolitische Interessensvertretung
- Regelmäßiger Austausch mit der diözesanen Steuerungsgruppe
- Teilnahme an den Vernetzungs- und Informationsveranstaltungen der diözesanen
Steuerungsgruppe
Die Kreis- und Jugendverbände benennen jeweils bis März 2026 eine*n verbindliche
Ansprechpartner*in für die Aktion. Zudem thematisieren und bewerben die Kreis-
und Jugendverbände die Aktion in ihren Reihen, motivieren ihre Mitglieder auf
allen Ebenen sich an der Aktion zu beteiligen und unterstützen die Arbeit der
diözesanen Steuerungsgruppen.
