Doppelung mit Satzung
| Antrag: | Einrichtung eines AK Weiterentwicklung Schutzkonzept des BDKJ München und Freising |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Claudia Reisner (KLJB) |
| Status: | Zurückgezogen |
| Eingereicht: | 08.03.2026, 09:48 |
| Antrag: | Einrichtung eines AK Weiterentwicklung Schutzkonzept des BDKJ München und Freising |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Claudia Reisner (KLJB) |
| Status: | Zurückgezogen |
| Eingereicht: | 08.03.2026, 09:48 |
- Der AK berichtet jährlich auf der Diözesanversammlung
Die Diözesanversammlung des BDKJ München und Freising möge beschließen:
Es wird ein Arbeitskreis „Weiterentwicklung Schutzkonzept“ eingerichtet. Der AK
ist offen für alle Mitglieder der Untergliederungen
und Jugendverbände des BDKJ. Er ist unbefristet eingerichtet. Mitglieder des
Arbeitskreises müssen die Grundlagenschulung
Prävention besuchen/besucht haben.
Geleitet wird der AK von dem*der zuständigen Diözesanvorsitzende*n. Der BDKJ
Diözesanvorstand wird beauftragt zu erwirken,
dass der*die Präventionsbeauftrage*r des EJA den Arbeitskreis inhaltlich
begleitet.
Der Arbeitskreis hat folgende Aufgaben:
- Der AK beschäftigt sich inhaltlich mit dem institutionellen Schutzkonzept des
BDKJ München und Freising, beschäftigt sich mit
Hürden sowie Unklarheiten und erarbeitet konkrete Änderungsvorschläge
- Der AK berät und begleitet den BDKJ-Diözesanvorstand im Rahmen des
Qualitätsmanagements des institutionellen Schutzkonzepts
- Der AK berichtet jährlich auf der Diözesanversammlung
Die Letztverantwortung und Rechenschaftspflicht für das Institutionelle
Schutzkonzept sowie dessen Implementierung verbleibt
beim Diözesanvorstand.
Doppelung mit Satzung
Kommentare